Guide9 Min. LesezeitAktualisiert: 01. März 2026

KV-Einstufung in Österreich: So findest du die richtige Beschäftigungsgruppe

Zuletzt aktualisiert am 01. März 2026·Primärquellen: WKO-Gehaltstafeln, KV-Volltexte·Kurzfassung — keine Rechtsberatung

Die korrekte Einstufung im Kollektivvertrag bestimmt dein Mindestgehalt, deine Vorrückungen und weitere Ansprüche. Trotzdem wird sie in der Praxis häufig falsch gemacht — manchmal zum Nachteil der Beschäftigten, manchmal unbeabsichtigt. Dieser Guide erklärt, wie die Einstufung funktioniert und worauf du achten solltest.

Was ist eine KV-Einstufung?

Die KV-Einstufung (auch: Einreihung in eine Beschäftigungsgruppe) bestimmt, in welche Gehalts- oder Lohngruppe du laut Kollektivvertrag fällst. Sie hat direkte Auswirkungen auf:

  • Dein Mindestgehalt — die Untergrenze, die dein Arbeitgeber nicht unterschreiten darf.
  • Deine Vorrückungen — automatische Gehaltserhöhungen nach Dienstjahren.
  • Zuschläge und Zulagen — manche Zulagen sind an bestimmte Gruppen gekoppelt.
  • Kündigungsfristen — in einigen KVs variieren diese je nach Einstufung.

Tätigkeit entscheidet, nicht Jobtitel

Das wichtigste Prinzip der KV-Einstufung: Es zählt die tatsächlich überwiegend ausgeübte Tätigkeit, nicht der Jobtitel auf deinem Vertrag oder deiner Visitenkarte.

Das bedeutet konkret:

  • Wenn du als „Office Manager:in" eingestellt bist, aber eigenständig die Buchhaltung und Personalverrechnung übernimmst, kannst du Anspruch auf eine höhere Gruppe haben.
  • Wenn dein Vertrag „Sachbearbeiter:in" sagt, du aber auch Teamleitung machst, könnte eine höhere Einstufung angemessen sein.
  • Umgekehrt: Wenn du als „Teamleiter:in" eingestuft bist, aber faktisch keine Personalverantwortung hast, passt möglicherweise eine niedrigere Gruppe.

Merke: Die Einstufung ist keine Verhandlungssache. Sie ergibt sich aus den objektiven Tätigkeitsmerkmalen im KV. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich korrekt einzustufen.

Wann solltest du deine Einstufung prüfen?

Es gibt mehrere Anlässe, bei denen eine Überprüfung besonders sinnvoll ist:

  • Beim Jobantritt: Prüfe vor Vertragsunterschrift, ob die angebotene Einstufung zu deinen Aufgaben passt.
  • Nach einer Beförderung: Mehr Verantwortung kann eine höhere Gruppe bedeuten.
  • Wenn sich deine Aufgaben verändert haben: Schleichende Aufgabenerweiterung („Job Creep") ist ein häufiger Grund für falsche Einstufungen.
  • Beim Jobwechsel innerhalb der Branche: Achte darauf, dass deine Vordienstzeiten korrekt angerechnet werden.
  • Bei der jährlichen KV-Erhöhung: Guter Zeitpunkt für einen generellen Check.
  • Nach der Karenz: Karenzen können sich auf Vorrückungen auswirken — prüfe, ob alles korrekt ist.

Vordienstzeiten: Was wird angerechnet?

Vordienstzeiten beeinflussen, in welcher Gehaltsstufe innerhalb deiner Gruppe du startest. Die Regeln variieren je nach KV:

  • Im Handel: Facheinschlägige Vordienstzeiten bei anderen Handelsunternehmen werden angerechnet (§ 12 KV Handel).
  • In der Metallindustrie: Branchenweite Anrechnung üblich.
  • Im IT-KV: Vordienstzeiten werden grundsätzlich angerechnet, allerdings können KV-Wechsel (z. B. von Handel nach UBIT) kompliziert sein.

Wichtig: Fordere die Anrechnung aktiv ein und lass sie dir schriftlich bestätigen. Wenn du Vordienstzeiten nicht angibst, wird dein neuer Arbeitgeber sie auch nicht berücksichtigen.

Die 5 häufigsten Fehler bei der KV-Einstufung

  1. Jobtitel statt Tätigkeit: „Assistant" klingt nach Gruppe B, aber die tatsächlichen Aufgaben sind Gruppe D. → Immer die Tätigkeitsmerkmale prüfen.
  2. Vordienstzeiten vergessen: Besonders bei Branchenwechseln gehen Jahre verloren. → Alle Dienstzeugnisse aufbewahren und aktiv vorlegen.
  3. Keine Überprüfung nach Aufgabenänderung: Du machst seit 2 Jahren mehr als bei Einstieg vereinbart. → Mindestens jährlich die Einstufung checken.
  4. All-in als Ausrede: „Du verdienst ja eh über KV." → Auch bei All-in-Verträgen muss die Einstufung korrekt sein. Sie beeinflusst auch Zuschläge und andere Ansprüche.
  5. Falsche KV-Zuordnung: Das Unternehmen wendet den falschen KV an. → Passiert häufiger als gedacht, besonders bei Mischbetrieben. Die WKO-Zugehörigkeit ist entscheidend.

Was tun bei falscher Einstufung?

Wenn du vermutest, dass deine Einstufung nicht stimmt:

  1. Prüfe die Tätigkeitsmerkmale deiner aktuellen und der nächsthöheren Gruppe im KV.
  2. Dokumentiere deine tatsächlichen Aufgaben — am besten über einen Zeitraum von 2–4 Wochen.
  3. Sprich mit deinem Arbeitgeber und verweise auf die KV-Merkmale. In vielen Fällen ist eine falsche Einstufung keine Absicht, sondern ein Versäumnis.
  4. Kontaktiere die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft, wenn eine Klärung nicht möglich ist. Dort kannst du kostenlos prüfen lassen, ob deine Einstufung stimmt.
  5. Ansprüche geltend machen: Differenzen können bis zu 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden.

KV Pilot hilft dir, die Tätigkeitsmerkmale deiner Branche schnell nachzuschlagen — mit Quellenangabe und Stand-Datum, damit du in der Diskussion gut vorbereitet bist.

Häufige Fragen

Kann mein Arbeitgeber die Einstufung einseitig ändern?

Eine Herabstufung ist nur möglich, wenn sich deine Tätigkeit tatsächlich ändert (z. B. bei einer Versetzung). Eine einseitige Herabstufung ohne Tätigkeitsänderung ist rechtswidrig.

Was passiert, wenn ich mehrere Tätigkeiten ausübe?

Es zählt die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Wenn du regelmäßig Aufgaben einer höheren Gruppe erledigst, kann das eine Höherstufung rechtfertigen — auch wenn du nicht ausschließlich diese Aufgaben machst.

Wie finde ich heraus, welcher KV für mich gilt?

Entscheidend ist die Fachverbandszugehörigkeit deines Arbeitgebers bei der WKO. Du findest diese Information im Firmenbuchauszug, auf dem WKO-Firmenprofil oder auf deiner Lohnabrechnung. KV Pilot durchsucht über 700 KVs und kann dir helfen, den richtigen zu identifizieren.

Gilt die Einstufung auch in der Probezeit?

Ja. Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf das KV-Mindestgehalt deiner Beschäftigungsgruppe. Es gibt kein „Probezeit-Gehalt" unter KV.

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