KV Gastgewerbe & Hotellerie 2025/2026: Mindestlöhne & Gehälter
Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe betrifft rund 250.000 Beschäftigte in Österreich. Er ist bekannt für seine regionalen Unterschiede und spezielle Regelungen zu Zuschlägen. Hier findest du die aktuellen Mindestlöhne, Lohngruppen und wichtige Details für die Praxis.
Inhalt
Wer fällt unter den Gastgewerbe-KV?
Der KV für das Hotel- und Gastgewerbe gilt für Arbeiter:innen und Angestellte in:
- Restaurants, Gasthäusern und Bars
- Hotels und Pensionen
- Catering-Betrieben
- Kaffeehäusern
- Schutzhütten und Campingplätzen
Besonderheit: Anders als in vielen anderen Branchen gibt es im Gastgewerbe Landes-Kollektivverträge. Die genauen Beträge können je nach Bundesland leicht variieren. Die hier genannten Werte entsprechen dem bundesweiten KV, der als Mindestregelung dient.
Die 5 Lohngruppen
| Lohngruppe | Beschreibung | Einstieg | Ab 21. Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 | Qualifiziert, großer Verantwortungsbereich | € 2.727 | € 2.970 |
| 2 | Qualifiziert, erweiterter Verantwortungsbereich | € 2.660 | € 2.860 |
| 3 | Fachkraft im Kernbereich | € 2.438 | € 2.727 |
| 4 | Branchenerfahrung ab 10 Jahre | € 2.237 | € 2.461 |
| 5 | Ohne facheinschlägige Ausbildung | € 2.088 | € 2.297 |
Alle Beträge brutto/Monat, gültig ab 01.05.2025. Quelle: WKO Lohn- und Gehaltstabelle Hotel- und Gastgewerbe.
Bundesländer-Unterschiede
Eine Besonderheit des Gastgewerbe-KVs: Es gibt regionale Abweichungen. Die Wirtschaftskammer-Landesorganisationen verhandeln teils eigene Regelungen. In der Praxis bedeutet das:
- Wien und Westösterreich (Tirol, Vorarlberg, Salzburg) tendieren zu leicht höheren Ist-Löhnen, weil der Arbeitskräftemangel in der Gastronomie dort besonders stark ist.
- Regionale Zulagen (z. B. Saisonzulagen in Tourismusgebieten) können das Einkommen zusätzlich erhöhen.
- Die KV-Mindestbeträge gelten bundesweit als Untergrenze — kein Bundesland darf darunter gehen.
Tipp: Prüfe bei deiner Landes-WKO oder Gewerkschaft, ob es für dein Bundesland einen eigenen Landes-KV gibt.
Trinkgeld: Rechtliche Lage
In der Gastronomie ist Trinkgeld ein großes Thema. Die rechtliche Lage in Österreich:
- Trinkgeld ist einkommensteuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG), solange es freiwillig von Gästen gegeben wird.
- Es darf nicht auf das KV-Mindestgehalt angerechnet werden. Dein Lohn laut KV muss unabhängig vom Trinkgeld gezahlt werden.
- Trinkgeld ist sozialversicherungsfrei.
- Bei Trinkgeld-Pools (gemeinsame Aufteilung im Team) gilt: Die Vereinbarung muss freiwillig sein.
Zuschläge und Sonderzahlungen
Im Gastgewerbe-KV sind folgende Zuschläge besonders relevant:
- Nachtarbeitszuschlag: Für Arbeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr.
- Sonn- und Feiertagszuschlag: 100 % Aufschlag bei Arbeitsleistung an diesen Tagen.
- Überstundenzuschlag: 50 % für reguläre Überstunden.
- Geteilte Dienste: Wenn der Arbeitstag durch eine Pause von mehr als 2 Stunden unterbrochen wird, gebührt eine Zulage.
Auch im Gastgewerbe gilt: 14 Monatsgehälter pro Jahr (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Das wird manchmal übersehen, insbesondere bei Saisonarbeitskräften — hier wird aliquot abgerechnet.
Häufige Fragen
Gilt der KV auch für geringfügig Beschäftigte in der Gastro?
Ja. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf das KV-Mindestentgelt (aliquot auf die vereinbarten Stunden).
Mein Chef zahlt unter KV — was kann ich tun?
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf das KV-Mindestgehalt. Erste Anlaufstellen sind die Arbeiterkammer (AK) oder die Gewerkschaft vida. Ansprüche können bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen Koch/Köchin und Servicekraft?
Ja. Köche/Köchinnen mit abgeschlossener Ausbildung fallen typischerweise in Lohngruppe 3 (Fachkraft), während Servicekräfte ohne Fachausbildung in Gruppe 5 eingestuft werden können.
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